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   BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68   

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https://dejure.org/1968,5841
BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68 (https://dejure.org/1968,5841)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1968 - 4 StR 22/68 (https://dejure.org/1968,5841)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1968 - 4 StR 22/68 (https://dejure.org/1968,5841)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung

 
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  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68
    Das Revisionsgericht kann also nicht nachprüfen, ob sich der Tatrichter zu Recht die erforderliche Sachkunde zugetraut hat (BGHSt 12, 18).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68
    Der Mangel ist nicht dadurch geheilt, daß die Strafkammer in den Urteilsgründen (UA 10 unten) von der möglichen Richtigkeit der in dem Beweisantrag behaupteten Tatsache ausgeht; der Mangel eines Ablehnungsbeschlusses kann nicht durch Nachschieben eines Ablehnungsgrundes in den Urteilsgründen beseitigt werden, weil der Antragsteller durch den Beschluß Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGH NJW 1963, 1788; Löwe/Rosenberg/Geier Anm. 23 zu § 244 StPO).
  • RG, 16.02.1923 - I 761/22

    Darf der "fürsorgliche" Antrag des Verteidigers auf Beeidigung eines gemäß § 56

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68
    Dieses Verhalten stand einem die Verteidigung unzulässig beschränkenden Beschluß im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO gleich (RGSt 57, 261, 263; Löwe/Rosenberg/Jagusch, 21. Aufl., Anm. 17 zu § 338 StPO).
  • RG, 22.02.1911 - V 54/11

    1. Gilt der in § 296 St.P.O. ausgesprochene Grundsatz, daß die beantragte

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - 4 StR 22/68
    Mit Rücksicht auf die im Urteil tatsächlich erfolgte Wahrunterstellung kann allerdings zweifelhaft sein, ob die Verteidigung des Angeklagten durch die Unterlassung der Beschlußfassung "in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt" beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO), ob also das Urteil im Sinne des § 337 StPO auf dem Verstoß beruhen kann (RGSt 44, 338, 345).
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